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AGB's
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen zwischen dem/der Auftraggeber:in und limitless potential (im Folgenden „Auftragnehmerin“) im Tätigkeitsbereich Beratung und Training. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur verbindlich, wenn sie im Einzelfall vereinbart und schriftlich bestätigt werden. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
2. Angebote und Vertragsabschluss
Angebote sind freibleibend und mangels anderer Angaben nicht länger als 7 Tage gültig.
Der Vertrag gilt mit der schriftlichen Bestätigung des/der Auftraggebers:in oder von der Auftragnehmerin als wirksam abgeschlossen.
Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Auftragnehmerin.
3. Leistungserbringung
Die Auftragnehmerin ist berechtigt, die ihr obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte, u.a. selbständige Berater:innen, freiberufliche Kooperationspartner:innen, u. Ä. erbringen zu lassen.
Zwischen dem/der Auftraggeber:in und Dritten entsteht kein Vertragsverhältnis.
Die für die Auftragnehmerin tätigen Dritten stehen in einer Vertragsbeziehung mit der Auftragnehmerin, der/die Auftraggeber:in ist daher nicht berechtigt, diese zur Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung zu veranlassen.
Die Auftragnehmerin ist bei der Leistungserbringung weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Die Auftragnehmerin ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.
4. Leistungsfristen
Die Leistungstermine und -fristen bestimmen sich nach der Auftragsbestätigung.
In Fällen höherer Gewalt ist die Auftragnehmerin berechtigt, Terminänderungen bekanntzugeben, ohne in Verzug zu geraten.
5. Honorar
Nach Vollendung der vereinbarten Beratungsleistung erhält die Auftragnehmerin ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem/der Auftraggeber:in und der Auftragnehmerin. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch die Auftragnehmerin fällig.
Zusätzlich können folgende Auslagen in Rechnung gestellt:
Reisekosten mit dem PKW werden pro km gemäß dem amtlichen Kilometergeld abgerechnet. Als Ausgangspunkt der Reise gilt der Sitz der Auftragnehmerin oder ggf. der Wohnsitz der Berater:innen bzw. Kooperationspartner:innen.
Reisekosten für Bahn (1. Klasse), Flug, Taxi, öffentliche Verkehrsmittel, Garage, Mietwagen etc. werden gemäß Beleg weiter verrechnet.
Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung der Berater:innen bzw. Kooperationspartner:innen sind für die Dauer der Anreise am Tag vor der Veranstaltung bis zum Ende der Veranstaltung gemäß Belegen zu ersetzen, sofern nicht in der Auftragsbestätigung eine Pauschale vereinbart wurde.
6. Zahlungsbedingungen
Sämtliche Leistungen werden zuzüglich jeweils gesetzlicher vorgesehener Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 20% USt. in Rechnung gestellt. Sofern sich nicht aus der Auftragsvereinbarung im Einzelfall Abweichendes ergibt, sind Rechnungen nach Erhalt fällig.
Im Verzugsfall ist die Auftragnehmerin berechtigt, Verzugszinsen und pauschale Betreibungskosten in gesetzlicher Höhe nach §§ 456, 458 UGB zu verlangen.
7. Stornokosten
Absagen bzw. Stornierung von vertraglich vereinbarten Leistungen haben in jedem Fall schriftlich zu erfolgen. In diesem Fall werden von der Auftragnehmerin folgende Stornokosten in Rechnung gestellt:
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Storno kürzer als 48 Stunden vor vereinbartem Arbeitsbeginn des Einzelcoachings: 100% der Netto Auftragssumme
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Storno kürzer als 10 Werktage vor vereinbartem Arbeitsbeginn des Teamcoachings: 50% der Netto Auftragssumme
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Storno kürzer als 5 Werktage vor vereinbartem Arbeitsbeginn des Teamcoachings: 100% der Netto Auftragssumme
Bereits bei der Auftragnehmerin entstandene Auslagen sind in jedem Fall zu 100% zu ersetzten.
Unterbleibt die Ausführung der Leistungserbringung aus Gründen, die auf Seiten des/der Auftraggebers:in liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch die Auftragnehmerin, so behält die Auftragnehmerin den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Leistung zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die die Auftragnehmerin bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.
Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist die Auftragnehmerin von der Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.
8. Elektronische RechnuNgslegung
Die Auftragnehmerin ist berechtigt, dem/der Auftraggeber:in Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der/die Auftraggeber:in erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch die Auftragnehmerin ausdrücklich einverstanden.
9. Schutz des geistigen Eigentums und Urheberrechte
Die Urheberrechte an den von der Auftragnehmerin und ihren Mitarbeiter:innen und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben bei der Auftragnehmerin. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der/die Auftraggeber:in ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung der Auftragnehmerin zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung der Auftragnehmerin – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.
Der Verstoß der/des Auftraggebers:in gegen diese Bestimmungen berechtigt die Auftragnehmerin zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.
10. Geheimhaltung
Die Auftragnehmerin sowie der/die Auftraggeber:in sind verpflichtet, alle den jeweils anderen Vertragspartner:innen betreffenden Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt geworden sind und nicht allgemein bekannt sind, geheim zu halten und diese Verpflichtung auf ihre Mitarbeiter:innen und sonstige für sie tätige Dritte zu überbinden. Diese Verschwiegenheitspflicht gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
Die Auftragnehmerin verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihr zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die sie über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des/der Auftraggebers:in erhält.
Weiters verpflichtet sich die Auftragnehmerin, über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihr im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klient:innen des/der Auftraggebers:in, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.
Die Auftragnehmerin ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertreter:innen, denen sie sich bedient, entbunden. Sie hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.
Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.
11. Datenschutz
Die im Rahmen des Vertragsverhältnisses erfassten personenbezogenen Daten von Kund:innen und deren Mitarbeiter:innen dienen der Erfassung und Abwicklung sowie der Rechnungslegung und sind somit zur Vertragserfüllung erforderlich. Die Auftragnehmerin behandelt diese Daten vertraulich und gibt sie nicht an Dritte weiter.
12. Gewährleistung
Die Auftragnehmerin ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Mängel im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung an ihrer Leistung zu beheben. Sie wird den/der Auftraggeber:in hievon unverzüglich in Kenntnis setzen.
Dieser Anspruch des/der Auftraggebers:in erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.
13. Haftung und Schadenersatz
Die Auftragnehmerin haftet nur für Schäden – ausgenommen für Personenschäden – nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf von der Auftragnehmerin beigezogene Dritte zurückgehen.
Schadenersatzansprüche des/der Aufraggebers:in können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
Der/die Auftraggeber:in hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden der Auftragnehmerin zurückzuführen ist.
Sofern die Auftragnehmerin das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt die Auftragnehmerin diese Ansprüche an den/die Auftraggeber:in ab. Der/die Auftraggeber:in wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.
Die Auftragnehmerin haftet bei hybriden oder virtuellen Erbringungen von Beratungsleistungen nicht für die Verfügbarkeit und Störungsfreiheit der verwendeten Plattform und für keine bestimmte Qualität der Übertragung. Es gelten die jeweiligen Datenschutzbestimmungen der verwendeten Plattform.
Bei der Beurteilung der Beratungsleistung sind in Hinblick auf deren Richtigkeit und Vollständigkeit Änderungen und Fortentwicklungen der allgemein anerkannten Berufsgrundsätze auf dem Gebiet der Unternehmensberatung, die nach dem Zeitpunkt der Erbringung der Beratungsleistung stattgefunden haben, nicht zu berücksichtigen.
14. Dauer des Vertrages
Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss der Leistungserbringung und der entsprechenden Rechnungslegung.
In Fällen höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer und unabwendbarer Ereignisse wie Krankheit oder Unfall betreffend die Auftragnehmerin ist diese zu Terminverschiebungen berechtigt, ohne dadurch in Verzug zu geraten. Ein daraus diesbezüglicher Schadenersatzanspruch des/der Auftraggebers:in wird ausgeschlossen. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, falls die Erbringung der Beratungsleistung aus Gründen, die in der Sphäre des/der Auftraggebers:in liegen, unmöglich oder trotz Fristsetzung weiter verzögert wird;
Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,
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Wenn eine Vertragspartei wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt, oder
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wenn eine Vertragspartei nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät, oder
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wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität einer Vertragspartei, über die kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und diese auf Begehren der Auftragnehmerin weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung des/der Auftragnehmers:in eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse der anderen Vertragspartei bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.
Unbeschadet weiterer Schadenersatzansprüche ist die Auftragnehmerin berechtigt, Bezahlung der bereits erbrachten Leistungen zu verlangen bzw. erhaltene Anzahlungen einzubehalten.
15. Schlussbestimmungen
Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.
Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von dieser Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder ihrer Bestandteile unwirksam sein oder werden, lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien sind danach nach Treu und Glauben verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Ergebnis gleichkommende wirksame Regelung zu ersetzen.
Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts anwendbar. Erfüllungsort ist Wien. Für Streitigkeiten wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes am Sitz der Auftragnehmerin vereinbart, soweit dem nicht zwingendes Recht entgegensteht.
16. Der Fachverband Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie empfiehlt als wirtschaftsfreundliches Mittel der Streitschlichtung nachfolgende Mediationsklausel:
Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediator:innen (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt WirtschaftsMediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte über die Auswahl der WirtschaftsMediatoren:innen oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen
rechtliche Schritte eingeleitet.
Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, gilt in einem allfällig eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht.
Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch jene für beigezogene Rechtsberater:innen, können vereinbarungsgemäß in einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als „vorprozessuale Kosten“ geltend gemacht werden.
Stand April 2025